Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Simpra-Produkte

Zuletzt aktualisiert: März 2026

Simpra GmbH

Musterstraße 1

10115 Berlin, Deutschland

Tel.: +49 176 774 16 207

E-Mail: info@simprasuite.de

Web: www.simprasuite.de

Handelsregister:

Amtsgericht Augsburg

HRB 35376

Geschäftsführer:

Metin Arghan

Emre Tokatli

USt-IdNr.: DE329624759

Einleitung

Willkommen bei Simpra! Bei Simpra ist es unsere Mission, Gastronomiebetriebe, Hotels und Einzelhändler mit innovativer, cloudbasierter Technologie zu unterstützen. Wir bieten benutzerfreundliche SaaS-Plattformen, die den gesamten Geschäftsbetrieb – von der Bestellaufnahme über die Bezahlung bis hin zur Bestandsverwaltung und Kundenbindung – vereinfachen und optimieren.

Nachstehend finden Sie unseren Service-Vertrag (der „Vertrag“), der die Dienstleistungen abdeckt, die die Simpra GmbH („Simpra“, „wir“, „uns“ oder „unser“) Ihnen, dem Käufer und/oder Nutzer eines Simpra-Produkts (dem „Kunden“), zur Verfügung stellt.

Bitte lesen Sie diesen Vertrag sorgfältig durch. Mit der Nutzung der Simpra-Produkte erklären Sie sich mit den nachfolgenden Bedingungen einverstanden. Sollten Sie Fragen haben, erreichen Sie uns unter den oben angegebenen Kontaktdaten.

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Abonnement eines Simpra-Produkts

1.1 Während der Vertragslaufzeit und in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieses Vertrages kann der Kunde auf die von Simpra angebotenen Produkte (jeweils ein „Produkt“), die der Kunde abonniert hat, zugreifen und diese nutzen, unabhängig davon, ob es sich um ein kostenpflichtiges Abonnement, eine kostenlose Testversion oder eine Werbeaktion handelt, wie es auf dem Bestellformular, der Rechnung, dem unterzeichneten Angebot oder durch eine Bestätigungs-E-Mail von Simpra (das „Bestellformular“) angegeben ist.

1.2 Zu den Simpra-Produkten gehören insbesondere: SimpraPOS, Simpra Kitchen Display System, Simpra Insight, Simpra Inventory, Simpra WebShop, Simpra Kiosk, Simpra QR Menu Order, SimpraPAY, Simpra Loyalty (Wizlo) sowie weitere Module und Erweiterungen.

1.3 Jedes Produkt kann Aktualisierungen, cloudbasierte Dienste, Support-Dienste, Anwendungen oder Dokumentationen enthalten, die jeweils den Bedingungen dieses Vertrages unterliegen.

1.4 Der Kunde ist für alle Handlungen verantwortlich, die unter den Zugangsdaten seines Simpra-Kontos vorgenommen werden, unabhängig davon, ob diese Handlungen vom Kunden selbst, dessen Vertretern, Mitarbeitern, Agenten oder Dritten vorgenommen werden. Der Kunde wird alle Konto-Zugangsdaten (einschließlich Passwörter und Zahlungsinformationen) sorgfältig schützen.

1.5 Simpra haftet nicht für Verluste oder Schäden, die sich aus einer unbefugten Nutzung des Kundenkontos ergeben.

2. Lizenzeinräumung

2.1 Während der Vertragslaufzeit gewährt Simpra dem Kunden eine beschränkte, nicht exklusive, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, widerrufbare Lizenz zum Zugriff und zur Nutzung der Produkte, die der Kunde abonniert hat, und gestattet seinen Mitarbeitern und allen anderen Personen, die im Namen des Kunden auf die Produkte zugreifen (zusammenfassend die „Nutzer“), den Zugriff und die Nutzung der Produkte zu den in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen.

2.2 Der Kunde stimmt zu, dass alle Rechte, Titel und Anteile an und zu allen geistigen Eigentumsrechten an den Produkten sowie alle Modifikationen, Erweiterungen und abgeleiteten Bearbeitungen, die von Simpra bereitgestellt oder entwickelt werden, ausschließliches Eigentum von Simpra oder seinen Lizenzgebern sind.

2.3 Alle Rechte, die dem Kunden in diesem Vertrag nicht ausdrücklich gewährt werden, sind Simpra vorbehalten.

3. Lizenzbeschränkungen

Dem Kunden und allen Nutzern ist es nicht gestattet (und sie dürfen auch keinem Nutzer oder Dritten gestatten):

4. Vertragslaufzeit

4.1 Die „Mindestlaufzeit“ ist die im Bestellformular angegebene Dauer, die an dem im Bestellformular angegebenen Datum beginnt (das „Startdatum des Abonnements“). Ist im Bestellformular kein Startdatum angegeben, gilt das Datum der Unterzeichnung des Bestellformulars.

4.2 Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich dieser Vertrag automatisch um die Dauer der Mindestlaufzeit (jeweils eine „Verlängerungslaufzeit“), bis er vom Kunden oder von Simpra mit einer Kündigungsfrist von mindestens dreißig (30) Tagen vor dem Ende der aktuellen Laufzeit schriftlich gekündigt wird.

4.3 Im Falle von Produkten, die auf Testbasis lizenziert werden, ist die Laufzeit auf die Dauer des im Bestellformular angegebenen Testzeitraums beschränkt. Eine automatische Verlängerung findet nicht statt, sofern der Kunde nicht ausdrücklich ein kostenpflichtiges Abonnement abschließt.

4.4 Der Kunde kann den Vertrag während der Mindestlaufzeit nicht ordentlich kündigen, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben oder ausdrücklich im Bestellformular anders geregelt.

5. Gebühren und Zahlung

5.1 Der Kunde zahlt Simpra die im Bestellformular angegebenen oder anderweitig im Rahmen dieses Vertrages anfallenden Gebühren („Gebühren“) zu dem vereinbarten Zeitpunkt und in der vereinbarten Währung (Euro). Wurde kein Bestellformular übermittelt, gelten die auf der Simpra-Website (www.simprasuite.de) angegebenen Preise.

5.2 Alle Zahlungen sind innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Rechnungsstellung fällig, sofern nicht anders vereinbart. Die Zahlung erfolgt per Lastschrift, Überweisung oder einer anderen von Simpra akzeptierten Zahlungsmethode.

5.3 Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

5.4 Bei Zahlungsverzug ist Simpra berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu verlangen, unbeschadet weiterer Rechte.

5.5 Simpra behält sich das Recht vor, den Zugang zu den Produkten bei Zahlungsverzug von mehr als vierzehn (14) Tagen nach Fälligkeit auszusetzen.

6. Support und Wartung

6.1 Simpra stellt dem Kunden während der Vertragslaufzeit technischen Support gemäß der jeweils gültigen Support-Richtlinien zur Verfügung. Der Support umfasst die Beantwortung technischer Fragen, Fehlerbehebung und allgemeine Hilfestellung bei der Nutzung der Produkte.

6.2 Simpra bemüht sich, die Produkte mit einer durchschnittlichen jährlichen Verfügbarkeit von mindestens 99,5 Prozent bereitzustellen. Ausgenommen sind geplante Wartungsarbeiten, die dem Kunden mit angemessener Vorlaufzeit angekündigt werden, sowie Umstände höherer Gewalt.

6.3 Simpra führt regelmäßig Updates und Verbesserungen der Produkte durch. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass solche Updates automatisch eingespielt werden können.

7. Datenschutz und Datensicherheit

7.1 Simpra verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und allen weiteren anwendbaren Datenschutzvorschriften. Näheres regelt die Datenschutzerklärung von Simpra, die unter www.simprasuite.de/datenschutz abrufbar ist.

7.2 Soweit Simpra im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab.

7.3 Der Kunde ist für die Einhaltung aller geltenden Datenschutzgesetze im Zusammenhang mit den von ihm über die Produkte verarbeiteten personenbezogenen Daten seiner Endkunden und Mitarbeiter selbst verantwortlich.

7.4 Simpra speichert und verarbeitet alle Daten auf Servern innerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), sofern im Auftragsverarbeitungsvertrag nichts anderes vereinbart wird.

8. Haftungsbeschränkung

8.1 Simpra haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

8.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Simpra nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

8.3 Die Haftung für den Verlust von Daten ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.

8.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter von Simpra.

8.5 Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

9. Kündigung und Suspendierung

9.1 Beide Parteien können diesen Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt für Simpra insbesondere vor, wenn der Kunde gegen wesentliche Bestimmungen dieses Vertrages verstößt und den Verstoß nicht innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach schriftlicher Aufforderung behebt.

9.2 Simpra ist berechtigt, den Zugang des Kunden zu den Produkten ganz oder teilweise auszusetzen, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Kunde gegen diesen Vertrag, gegen geltendes Recht oder gegen die Richtlinie zur zulässigen Nutzung verstößt.

9.3 Bei Beendigung des Vertrages wird der Zugang des Kunden zu den Produkten gesperrt. Der Kunde hat das Recht, seine Daten innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Vertragsende zu exportieren. Nach Ablauf dieser Frist ist Simpra berechtigt, die Kundendaten zu löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

9.4 Im Falle der Kündigung durch den Kunden vor Ablauf der Mindestlaufzeit ist der Kunde verpflichtet, die Gebühren für die verbleibende Mindestlaufzeit zu zahlen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

10. Vertraulichkeit

10.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei, die im Rahmen dieses Vertrages offengelegt werden, streng vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke dieses Vertrages zu verwenden.

10.2 Diese Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, ohne dass die empfangende Partei dafür verantwortlich ist, oder die aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.

11. Höhere Gewalt

Keine der Parteien haftet für Verzögerungen oder die Nichterfüllung von Pflichten aus diesem Vertrag, soweit diese auf Umstände höherer Gewalt zurückzuführen sind. Zu den Umständen höherer Gewalt zählen insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, Pandemien, Streiks, behördliche Anordnungen sowie Ausfälle von Telekommunikationsnetzen oder Stromversorgungen.

12. Änderungen des Vertrages

12.1 Simpra behält sich das Recht vor, diesen Vertrag von Zeit zu Zeit zu ändern. Änderungen werden dem Kunden mindestens vier (4) Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform (z. B. per E-Mail) mitgeteilt.

12.2 Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als genehmigt. Simpra wird den Kunden in der Änderungsmitteilung auf die Bedeutung dieser Frist und die Rechtsfolgen des Schweigens ausdrücklich hinweisen.

12.3 Im Falle eines Widerspruchs hat Simpra das Recht, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen ordentlich zu kündigen.

II. Besondere Bedingungen für einzelne Produkte

13. SimpraPOS

13.1 SimpraPOS ist ein cloudbasiertes Kassensystem, das auf verschiedenen Plattformen (iOS, Android, Windows) betrieben werden kann. Der Kunde ist für die Bereitstellung kompatibler Hardware und einer stabilen Internetverbindung verantwortlich.

13.2 SimpraPOS unterstützt die Anforderungen der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) und ist mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) kompatibel. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die gesetzlichen Anforderungen der GoBD und KassenSichV in seinem Betrieb umzusetzen.

14. SimpraPAY

14.1 SimpraPAY ermöglicht die Abwicklung von bargeldlosen Zahlungen. Die Nutzung von SimpraPAY unterliegt zusätzlich den Bedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters.

14.2 Simpra ist nicht der Zahlungsdienstleister im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG). Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Abwicklung der Zahlungstransaktionen liegt beim jeweiligen Zahlungsdienstleister.

15. Simpra Inventory und weitere Module

15.1 Simpra Inventory, Simpra Insight, Simpra Loyalty, Simpra WebShop, Simpra QR Menu Order, Simpra Kitchen Display System und Simpra Kiosk sind zusätzliche Module, die jeweils separat abonniert werden können.

15.2 Die spezifischen Funktionen und Leistungsbeschreibungen der einzelnen Module ergeben sich aus der jeweils aktuellen Produktbeschreibung auf der Simpra-Website oder aus dem Bestellformular.

III. Geltendes Recht und Gerichtsstand

16.1 Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

16.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin, Deutschland, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

16.3 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Simpra ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

IV. Schlussbestimmungen

17.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien werden die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt.

17.2 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst.

17.3 Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Simpra an Dritte übertragen.

17.4 Dieser Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und ersetzt alle früheren mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen.

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